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Wichtiger Hinweis Wie hoch darf eine Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie sein und wer zahlt die Maklerprovision? Eine gesetzlich Regelung über die Höhe der Maklerprovision gibt es nicht. Deshalb wird eine ortsüblichen Provision zugrunde gelegt, die aber regional unterschiedlich ist. Die ortsübliche Maklerprovision wird in der Regel in Prozentpunkten vom Verkaufs- bzw. Kaufpreis berechnet. In unserer Region beträgt die ortsübliche Maklerprovision 3% zzgl. 19% Umsatzsteuer. D. h. bei einem angenommenen Verkaufspreis von € 100.000,00 wird die Maklerprovision wie folgt berechnet: 3% Provision aus € 100.000,00: € 3.000,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer aus € 3.000,00: € 570,00 Maklerprovision: € 3.570,00 Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren im Voraus gesondert mit dem Makler, ob der Verkäufer oder der Käufer oder der Verkäufer sowie der Käufer die Maklerprovision zahlt. Maklerprovision, Miete